DIE GLANZCONCEPT FLATRATE
Allgemeine Geschäftsbedingungen der T+R Betriebs GmbH für Flatrate Autowaschen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Flatrate-Waschangebot der T+R Betriebs GmbH an dem in der Anmeldung genannten Betriebsort mit ihren Kunden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Kunden unterzeichnete Anmeldung ist ein bindendes Angebot. Die T+R Betriebs GmbH kann dieses Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werkstagen annehmen und innerhalb von weiteren fünf Werkstagen dem Kunden eine Plakette aushändigen. Auf dieser Plakette, die vom Kunden an der Windschutzscheibe des Kundenfahrzeuges selbst anzubringen ist, befindet sich ein Strichcode. Dieser ist mit dem amtlichen Kfz-Kennzeichen des Fahrzuges verknüpft, welches vom Kunden bei der Anmeldung mitgeteilt worden ist. Eine Übertragung der Plakette auf andere Fahrzeuge und amtliche Kfz-Kennzeichen des Kunden oder Dritte ist nicht gestattet. Für den Fall, dass die Plakette beschädigt ist oder die Windschutzscheibe am angemeldeten Fahrzeug ausgetauscht worden ist, erklärt sich die T+R Betriebs GmbH bereit, dem Kunden auf eigene Kosten eine neue Plakette auszustellen.
§ 3 Nutzungsbefugnisse und Öffnungszeiten
Der Kunde kann die Flatrate der T+R Betriebs GmbH ausschließlich am in der Anmeldung genannten Betriebsort der T+R Betriebs GmbH innerhalb der dort ausgewiesenen Öffnungszeiten nutzen. Die ausgewiesenen Öffnungszeiten sowie der Betrieb der im Angebot genannten Waschanlage können von der der T+R Betriebs GmbH im Falle von Extremwetter und technischen Störungen eingeschränkt werden. Bei der Benutzung der im Angebot genannten Waschanlage der T+R Betriebs GmbH gelten weiter die dort genannten und ausgewiesenen Benutzungsbedingungen und Benutzungshinweise.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Die Flatrate richtet sich nach der in der Anmeldung genannten Laufzeit. Diese beginnt mit Übersendung der Plakette und endet nach der in der Anmeldung genannten Laufzeit ohne dass es einer Kündigung durch die T+R Betriebs GmbH oder den Kunden bedarf.
§ 5 Ausschluss und außerordentliche Kündigung
Eine Nutzung der Flatrate der T+R Betriebs GmbH für Taxibetriebe, Mietwagen, CarSharing und Betriebe der gewerbliche Personenförderung ist nicht gestattet. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. Mit der Nutzung der Flatrate erkennt der Kunde diesen Ausschluss an. Sofern sich im Rahmen der Nutzung der Flatrate durch den Kunden herausstellt, dass der Kunde die Flatrate dennoch für Taxibetriebe, Mietwagen, CarSharing und Betriebe der gewerbliche Personenförderung nutzt, führt dies zur sofortigen Kündigung der Flatrate ohne Entschädigungsleistung der noch nicht genutzten Leistungen. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. Ebenso führen jegliche widerrechtliche Nutzung der Plakette zur sofortigen Kündigung der Flatrate ohne Entschädigungsleistung der noch nicht genutzten Leistungen.
§ 6 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.